(Symbolbild: Hotelaufenthalt (c) StockSnap)

Salzburg. Bereits im April 2017 soll eine alleinreisende Frau in einem Salzburger Hotel abends von einem Mann in ihrem Zimmer belästigt worden sein, der deren Tür ohne anzuklopfen mit einem Zweitschlüssel, von dem diese nichts wusste, öffnete und sie grinsend im Bett liegend betrachtete. Die junge Frau soll den älteren Mann mehrmals zum Gehen aufgefordert haben, woraufhin dieser vehement behauptet haben soll, er müsse jetzt aber den Internetzugang in ihrem Zimmer überprüfen.

Erst als die Frau zu einem auf einem Beistelltisch befindlichen Brotzeitmesser griff, soll sich der Mann – immer noch grinsend – zurückgezogen haben.

Der Frau soll vorher vom Rezeptionisten auf deren Hinweis hin, dass das Wlan nicht verfügbar wäre, mitgeteilt worden sein, dass dies eben manchmal so sei und man jetzt nichts machen könne, weil die entsprechende Antenne im Garten des Hotels und für den Rezeptionisten damit außer Reichweite wäre. Demnach wäre die Funktionalität somit im Garten zu überprüfen gewesen und hätte allenfalls von den Hotelgästen telefonisch bestätigt werden können.

In den einzelnen Zimmern zu überprüfende angebliche Antennen entsprachen zudem weder damals noch heute dem technischen Standard, weswegen sich auch deswegen der unangekündigte Besuch gegen den Willen des Hotelgasts sich nicht schlüssig dargestellt haben soll.

Vom Hotelzimmer direkt zur Polizei

Die Frau zog sich umgehend an, verließ aus Sicherheitsgründen mit Ihrem Gepäck das Hotel und suchte die nächstgelegene Polizeiinspektion auf.

Der Hotelgast aus dem Ausland wollte bei der Polizei mit einer weiblichen Person sprechen, was ihr jedoch verweigert worden sein soll; sie könne ja jetzt hier sagen, wo sie gerade stünde, was passiert sein soll; dabei soll sie vor einer Glasscheibe im Flur gestanden sein, während sich noch andere Personen mit ihr im Flur befunden haben sollen, unter anderem zumindest eine weitere Frau und ein Kind.

Die verstörte Frau fühlte sich nicht ernst genommen.

Auch auf weitere Bitten hin soll ihr keine weibliche Person bei der Polizei als Ansprechpartnerin bzw eine Aussage in einem geschlossenen Raum ermöglicht worden sein, obwohl eine weibliche, blonde Polizistin neben dem Polizisten gestanden haben soll.

Auf den Hinweis bezüglich der im Flur mithörenden Frau und dem Kind und das Recht auf Privatsphäre soll der Polizist abwinkend gesagt haben: „Die versteht eh nix!“.

Während der Schilderung begann die Frau zu weinen, worauf hin der Polizist zu grinsen angefangen haben soll. Er soll im Hotel angerufen und nach einem Telefonat mitgeteilt haben, dass der Hotelinhaber „nur“ das Internet überprüfen wollte. Auf den Hinweis darauf, dass sich die Antenne ja im Garten befände und die Frau sicher nicht ohne anzuklopfen im Bett überrascht werden dürfe, soll der Polizist lediglich den Ausweis der Frau verlangt und diese anschließend ohne weitere Hilfe und Informationen weggeschickt haben.

Die Frau soll damals ihr letztes Geld zusammen genommen und letztendlich ein neues Hotel gerade so mit teilweise 50-Cent-Münzen bezahlt haben können. Für den Aufenthalt und den Rest des Monats soll sie damals nicht einmal mehr Geld für Essen übrig gehabt haben.

Verhalten der Polizei unverständlich

Die Polizei soll sich daraufhin nicht mehr gemeldet haben und auch diverse Anfragen des Hotelgasts dort wurden nie beantwortet; bei zumindest zwei der Schreiben wurde jedoch der Eingang bei der Polizei mit einer Lesebestätigung bestätigt, die der Redaktion vorliegen.

Die mutmaßlich Geschädigte soll bis heute

  • weder den Namen des (angeblichen) Hotelinhabers erhalten haben,
  • noch ein Geschäftszeichen vorliegen haben und
  • auch auf ausdrückliche Nachfragen soll der Name des sachbearbeitenden Polizisten nicht heraus gegeben worden sein.

Da weder der Hotelinhaber noch das Reisevermittlungsportal bis heute die Kosten für den Hotelaufenthalt sowie den verursachten Schaden bezahlt haben sollen und die Verjährung bald eintreten wird, hat die Frau sich nunmehr in letzter Hoffnung an den Bürgerservice des österreichischen Innenministeriums gewandt; die Aufzeichnungen der Polizei bzw eine Anzeigebestätigung oder etwas derartiges wären wichtig für die einzubringende Mahnklage.

Unklar, wer Hotelinhaber ist

Gegen das Hotel spricht, dass dessen Impressum unvollständig ist, die Frau nie eine Rechnung erhielt und auch das Firmenabc – ein in Österreich frei verfügbarer Onlinedienst mit Informationen zu österreichischen Unternehmen – keinerlei Informationen zu dem Hotel haben soll; sie wisse im Zweifel gar nicht, wen genau sie klagen könne, weswegen diese nunmehr letztmalig auf eine zeitnahe Rückmeldung der österreichischen Behörden hofft.

Wir werden weiterhin berichten.

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Von Redaktion

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