Symbolbild: Missbilligung Presserat
Symbolbild: Missbilligung Presserat

Im Mai 2016 hat BILD Online über eine Massenvergewaltigung eines minderjährigen Mädchens berichtet und zur Veranschau-lichung des Artikels ein Bild des nackten Opfers nach der Tat verwendet; Gegen die-ses Vorgehen hatte ich eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht, in der Folge nun eine Missbilligung gegen BILD Online ausgesprochen wurde.

Beschwerde wurde als begründet erachtet

Die Beschwerde wird unter dem Aktenzeichen 0463/16/2-BA geführt und wurde als begründet bewertet.

Der Presserat hat im September 2016 bei der Tagung des Beschwerdeausschusses zwei eine Missbilligung gegen die Veranschaulichung des „Artikels“ mit dem Nacktbild eines minderjährigen nackten Massenvergewaltigungsopfers direkt nach der Tat ausgesprochen:

Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 der Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 der Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.

Was ist eine Missbilligung?

Eine Missbilligung ist die zweitschärfste Rüge, die der Deutsche Presserat aussprechen kann, nachdem dieser die Begründetheit der Beschwerde festgestellt hat:

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zum Schutz von Betroffenen kann die Rüge auch nicht-öffentlich ausgesprochen werden. Zweitschärfste Maßnahme ist die Missbilligung. Der Presserat empfiehlt eine Veröffentlichung, sie ist jedoch nicht zwingend. Ferner kann der Presserat einen Hinweis an eine betreffende Redaktion aussprechen. 

BILD und die Ethik

BILD ist – wie bereits schon in der Vergangenheit – weiterhin auffällig, was Verstöße gegen die ethischen Grundsätze des Journalismus angeht; Im Jahr 2016* wurden 23 Rügen gegen journalistische Verlage ausgesprochen, zehn dieser 23 Rügen fallen auf BILD-Medien zurück.

*Stand 24.10.2016

In der gleichen Sache wurde Strafanzeige wegen der meines Erachtens vorliegenden Verbreitung jugendpornographischer Schriften gegen den Herausgeber und die Chefredaktion bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

Bild: Freundlich zur Verfügung gestellt von MIH83

Von Redaktion

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