(Symbolbild: Urteil (c) Jan Mallander)
Berlin. Im Oktober 2020 ist ein Berliner Polizist wegen Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht ist zu der Auffassung gekommen, dass der 29-jährige Polizist ohne Grund zwei Festgenommene geschlagen hatte.
Staatsanwältin nannte das Verhalten des Polizisten eine „Art Selbstjustiz“
Der Polizist, vom Rang Polizeimeister, soll Ende 2018 zwei Festgenommene während des Transports zur Gefangenensammelstelle angegriffen haben.
Einen gefesselten und knienden angetrunkenen 39-Jährigen soll er im Gruppenwagen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Einige Tage später soll er einen festgenommenen Demonstranten auf dem Gefangenentransporter mit der Faust geschlagen und mit dem Knie in die Rippen getreten haben.
Der Angeklagte gab an, stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt zu haben.
Seit 2018 ist der Beamte krankgeschrieben.
Der Redaktion liegen bisher keine Hinweise darauf vor, dass das Urteil rechtskräftig wäre.