(Symbolbild: Virus (c) PIRO4D)
Basel. Die für die derzeitige Covid19-Situation beauftragten Pharmaunternehmen sollen nach einem Bericht der Basler Zeitung vom 28.11.2020 zumindest mit der Schweizer Regierung einen Haftungsausschluss bzw. Schadlosigkeit für allfällige aus den Impfungen resultierenden Gesundheitsschäden vereinbart haben.
Der Grund dafür soll insbesondere darin liegen, dass Impfstoffe und generell Arzneimittel bis zur Zulassung auf dem Arzneimittelmarkt in der Regel lange Testzeiträume von zumindest einem Jahr und substantiierte Studienergebnisse bedürfen, die auf Grund der Dringlichkeit in der derzeitigen Pandemiesituation bislang fehlen.
In der Regel sind Pharmakonzerne für Gesundheitsschäden, die deren Produkte verursachen, vollumfänglich haftbar; eine Lösung, die letztendlich nicht vollständig offen gelegt werden soll, soll darin bestehen, dass die Pharmakonzerne grundsätzlich auch beim Covid19-Impfstoff haftbar bleiben, aber mit der (Schweizer) Regierung Schadlosigkeit vereinbart haben, sich also das Geld wieder vom Staat holen können.
Das Portal „Versicherungswirtschaft heute“ berichtete bereits im September 2020 davon, dass die EU Haftungsbeschränkungen für impfstoffproduzierende Pharmaunternehmen eingeräumt hat.
Die Impfstoff-Firmen verlangen Haftungsausschluss. Dürfte eigentlich allen klar sein, weshalb!https://t.co/msarIaftFT pic.twitter.com/baIqgXcpbN
— Walter Siegrist, Dr.med.FMH (@WaltiSiegrist) November 28, 2020
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