Symbolbild: Pressekodex
Symbolbild: Pressekodex

Berlin. Im Jahr 2016 hat BILD-Online eine Missbilligung des Presserates erhalten, weil ein Artikel mit dem Bild des unbekleideten Opfers versehen worden ist.

BILD-Online hat nun erneut ein Bild eines unbekleideten Opfers aus einer sogenannten „Tätertrophäe“ veröffentlicht.

Um BILD keinen Backlink zu schenken wird der Beitrag hier nicht verlinkt. Der Titel des Artikels, gegen den erneut Beschwerde beim deutschen Presserat eingereicht wurde, lautet „Sieben Jahre Knast für mieses Rache-Video“.

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

„Die [..] Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

Durch die bildliche Darstellung des unbekleideten Opfers während der Tat wird es erneut in seiner Menschenwürde verletzt und grob missachtet.

Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit

„Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle
Selbstbestimmung.“

„Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.“

„Bei Zeugen sind Namensnennung und Fotoveröffentlichung in der Regel unzulässig.“

Opfer / Geschädigte sind in Strafverfahren Zeugen.

„Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines
Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich.“

„Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw.
Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben […].“

BILD wird sich wohl kaum die Erlaubnis des Opfers eingeholt haben, ein Foto von ihm während der Tat, unbekleidet, als Aufmacher für seinen minderwertigen Journalismus zu verwenden. Auch die Informationen über das Alter des Opfers bei gleichzeitiger Nennung des neuen Wohnortes vereinfacht die Identifizierung des Opfers, das sich aus Scham und Angst in einem neuen Staat jedoch ein neues Leben aufbauen möchte.

Ziffer 9 – Schutz der Ehre

„Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“

Das Opfer wird durch die explizite bildliche Darstellung in seinem gepeinigten und
verletzten Zustand erneut zum Opfer gemacht.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Einen Screenshot aus dem peinigenden Video, in dem das Opfer unbekleidet durch die Straße getrieben und gedemütigt wird und das das Opfer auch entsprechend unbekleidet und im Mindesten seelisch leidended zeigt, geht über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinaus.

Darüber hinaus ist die Berichterstattung mit Nacktbildern von Opfern absolut kinder- und jugendunangemessen, wobei die BILD-Medien nicht als „Erwachsenenmedium“ kategorisiert ist.

Einwirkung auf Opfer von ähnlichen Straftaten

Die „Berichterstattung“ unter Einbeziehung eines Bildes des unbekleideten, gepeinigten Opfers unter gleichzeitiger Verurteilung der Tat u. a. als „mieses Rachevideo“ und „böse Demütigung“ vermittelt insbesondere jungen Menschen, beeinflussbaren Menschen und Menschen mit niedriger Medienkompetenz den Eindruck, die Berichterstattung über eine grausame, peinigende Tat unter Einbeziehung von aufs Schärfste zu verurteilenden Tätertrophäen wie Videos und Nacktbildern der Opfer sei normal und / oder in Ordnung; Personen, die Opfer von Gewalttaten wurden, die ebenfalls wissentlich dabei gefilmt / fotografiert wurden, werden so noch mehr eingeschüchtert, ggf. gegen die Täter Strafanzeige zu erstatten.

Diese verdeckte Ambivalenz der BILD-Medien darf nicht als „Normalzustand“ geduldet werden; Weder im Sinne des Opfers noch im Sinne mitlesender Opfer gleichgelagerter Straftaten.

Der Artikel ist unangemessen und bloße Sensations“berichterstattung“.

Verbreitung des „Artikels“ unter 176.000 Twitternutzern

BILD hat den Artikel auch auf Twitter geteilt:

Das verbreitende Twitterkonto @BILD_News hatte zum Veröffentlichungszeitpunkt 176.000 Follower. In dem Tweet ist ebenfalls das Foto des Opfers zu erkennen.

*Aktualisierung: BILD-Online hat das Foto des Opfers entfernt und erhielt eine öffentliche Rüge

Von Redaktion

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