(Symbolbild: Handelswaren im internationalen Transport)

(Symbolbild: Fahrräder)

Wien. Ein 35-jähriger Wiener Fahrradhändler ist im März 2022 wegen betrügerischen Imports von über 2.000 Fahrrädern aus China zu einer Geldstrafe von 410.451,00 Euro sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.

Der Händler soll zwischen 2017 und 2019 mehrere tausend Fahrräder aus China importiert und – um vorsätzlich die Zollpflicht zu umgehen – Ursprungszertifikate gefälscht haben, nach denen sie aus Bangladesh stammen sollten. Dies soll dem 35-Jährigen zunächst 140.000.00 Euro Zollabgaben gespart haben. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Beschuldigten aus.

Finanzminister Magnus Brunner erklärt zum Fahndungserfolg der österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner:

„Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt. Er wollte ein System ausnutzen, das es ermöglicht, durch vereinfachte Handelsabkommen bestimmte Regionen der Welt gezielt zu unterstützen. Die hervorragende Arbeit und die Ermittlungen unseres österreichischen Zolls haben in diesem Fall wieder einmal zum Schutz unseres Wirtschaftsstandortes geführt und einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsverhältnissen geleistet.“

Abgabenbetrug ist in Österreich mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Haft bedroht.

Von Redaktion

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