(Symbolbild: Gericht (c) Succo)
Wels. Im Oktober 2020 ist ein zwischenzeitlich pensionierter Bezirksrichter vom Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Unter seinem Vorsitz dauerte ein Scheidungsverfahren sechs Jahre.
Die lange Verfahrensdauer begründete sich darin, die Parteien nicht ordnungsgemäß geladen zu haben und Zustellungen von wichtigen Dokumenten im Ausland nicht ordnungsgemäß veranlasst zu haben. Im Jahr 2019, als er in Pension ging, war das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen.
Der 63-jährige Ex-Richter war grundsätzlich geständig.
Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.