Das Presse- und Informationsamt der Deutschen Bundesregierung hat angekündigt, dass ab November 2018 besonders qualifizierte Verbände befugt sein sollen, mit Musterfeststellungsklagen grundsätzliche Streitfragen gerichtlich lösen zu lassen. Das Ergebnis kommt geschädigten Verbrauchern zu Gute, denen die Geltendmachung von Ansprüchen so erleichtert wird.
Musterfeststellungsklage zur Lösung einer grundsätzlichen Streitfrage
In ihrem Newsletter des Monats Juni 2018 teilt das Informationsamt der BRD mit, dass ab 01.11.2018 ein Gesetz in Kraft treten soll, nach dem besonders qualifizierte Verbände ohne Rechtsanwalt befugt sein sollen, Musterfeststellungsklagen gegen in der BRD ansässige Produkthersteller oder Unternehmer einzubringen.
Die Verbände müssen in jedem Fall u. a. nachweisen, dass mindestens zehn Verbraucher benachteiligt werden, die sich wiederum in ein Klageregister eintragen müssen; Ein Fallbeispiel wäre eine unzulässige Tariferhöhung eines Stromanbieters.
Durch die zu prüfende Eintragung in ein Klageregister sollen missbräuchliche Klagen unterbunden werden. Im Verfahren soll eine grundsätzliche Streitfrage gelöst werden.
Verbraucher kommen einfacher zu ihrem Recht
Diese Klageverfahren können mit einem Urteil oder einem Vergleich enden. Mit diesem Ergebnis wird den betroffenen Verbrauchern jedoch nicht „automatisch“ ein Anspruch zuerkannt, jedoch erleichtert es im Nachhinein die außer- oder ggf. gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher.