(Symbolbild: Schweizer Polizeiauto (c) RaphiD)
Tessin. Im Oktober 2020 ist ein Polizist am Strafgericht Lugano zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, weil er im Dienst mit 102 km / h doppelt so schnell gefahren ist, als erlaubt war.
Am 1. Juni 2019 fuhr der Polizist innerorts mit 102 km/h zu einem Unfallort und wurde in einer Zone geblitzt, in der nur 50 km/h erlaubt waren. Der Polizist begründete die Tempoüberschreitung damit, dass er schnellstmöglich einem mutmaßlichen Opfer helfen wollte.
Die Aargauer Zeitung zitierte den Generalstaatsanwalt Andrea Pagani, der sich höchstpersönlich dem Fall angenommen hatte: „Die Dringlichkeit eines Einsatzes sei kein Freipass für jegliche Geschwindigkeit. Vorsicht müsse auch in solchen Situationen gelten.“
Der Bis dahin untadelige Beamte muss womöglich noch mit einer administrativen Sanktion, nämlich dem Entzug des Führerausweises, rechnen.
Das Urteil sorgte in der Schweiz für Aufsehen mit dem Argument, dass Rettungsfahrzeugführer, etc. ihre Arbeit nicht mehr gut machen könnten, wenn sie sich gleichzeitig vor derartigen Strafen fürchten müssen.
Der Redaktion liegt kein Hinweis darauf vor, dass das Urteil rechtskräftig wäre.