
Wien. Die Verurteilung der ehemaligen Grünenpolitikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede ist vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben worden.
Erörterter Tathergang
Sigrid Maurer hatte im Mai 2018 ein Bildschirmfoto von obszönen Nachrichten auf Facebook veröffentlicht und den behaupteten Absender eines Craft-Beer-Geschäftes unterstellt „gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“.
Der Shopbesitzer bestreitet die Absendung der Nachrichten von seinem Computer und seinem Facebookkonto bis heute.
Bei einer üblen Nachrede muss idR der behauptenden Person ein Wahrheitsbeweis der Behauptungen gelingen, um Straffreiheit zu erreichen.
OLG kritisiert Entscheidung des Erstgerichts
Nach Ansicht des OLG Wien hat des Erstgericht demnach die Latte für den Wahrheitsbeweis, den Maurer antreten musste, „geradezu unerreichbar hoch angesetzt“. Die bloße, durch wenige Indizien belegte Behauptung, auch andere Personen hätten Zugang zum Computer des Klägers gehabt, hätte den Beweis unmöglich gemacht, dass doch der Inhaber des Geräts die Mitteilungen versendet habe, so das OLG. […]
Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe. „Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus“, beurteilte das OLG Wien.
Quelle: Berichterstattung vom 12.3.19 auf MSN: OLG Wien hob Verurteilung von Ex-Grüner Sigrid Maurer auf
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weitere Berichterstattung vom 12.3.19 auf Heute.at: Gericht hebt Urteil gegen Ex-Grüne Sigi Maurer auf