Eine Pauschalreise mit inkludierter An- und Abreise per Flugzeug ist nicht nachträglich im Preis minderbar, wenn nach der Buchung die Fluggesellschaft wechselt beziehungsweise nach der Buchung im Internet ein günstiger Preis gefunden wird.
„Ein Anspruch auf eine bestimmte Fluggesellschaft oder einen bestimmten Flugzeugtyp besteht nicht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Az.: 47 C 121/17)“
Quelle: Süddeutsche Zeitung