Symbolbild: Bestechlichkeit
Symbolbild: Bestechlichkeit
Hannover. Im September 2020 ist ein 52-jähriger Polizist wegen Bestechung zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil zu Aktenzeichen 40 KLs 17/19 ist noch nicht rechtskräftig.

Nebenberuflich als Privatdetektiv gearbeitet

Neben seinem Dienst hatte der nun Ex-Polizist für einen 59-jährigen wohlhabenden Unternehmer als Privatdetektiv gearbeitet und für das Auskundschaften von Daten zwischen Januar 2015 und November 2016 monatlich 3570 Euro erhalten.

Ein weiterer Polizeibeamter aus Berlin hat im Zuge dessen wiederum für den Verurteilten Daten aus den polizeilichen Informationssystemen abgefragt.

Geständnis des Polizisten strafmildernd

Das Gericht bewertete das Geständnis des Ex-Polizisten als reumütig und strafmildernd. Er wird trotzdem aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert seine Pensionsansprüche.

Der mitangeklagte Unternehmer wurde wegen Anstiftung zur Bestechung zu einer achtzehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht war am Ende des Verfahrens der Überzeugung, dass der 59-jährige Unternehmer den 52-jährigen Polizisten beauftragte, gezielt Personen auszukundschaften, gegen die er in einem zivilen Rechtsstreit unterlag.

Mit Hilfe dieser Informationen wollte der Unternehmer eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken und die Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe aufheben. Twitter Marketing

Von Redaktion

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