Symbolbild: Kehlheim | Julim6
Symbolbild: Seniorin

 

Bad Füssing. Am Dienstag ist eine Seniorin erneut Opfer des „Enkeltricks“, einer deutschlandweit weit verbreiteten Betrugsmethode, geworden.

Geld für vermeintlichen Wohnungskauf

Eine weibliche Person, die sich telefonisch gegenüber der Seniorin als deren „Nichte“ ausgab, gab an, für einen Wohnungskauf dringend 160.000 Euro zu benötigen.

Die Seniorin übergab zunächst einen Kulturbeutel mit Schmuck und kündigte an, in den nächsten Tagen einen mittleren fünfstelligen Betrag bereit stellen zu können. Dies kam nicht zu Stande, da der Kontakt zur „Nichte“ abbrach.

Wer kennt „Herrn Lehmann“?

Die Rentnerin übergab im Verlauf Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro an den von der „Nichte“ beauftragten Abholer „Herrn Lehmann“, der zu Fuß kam und wie folgt beschrieben wird:

  • Größe: 170 – 175 cm
  • Sprache: deutsch, ohne Akzent
  • Körperbau: korpulent
  • Bekleidung: dunkelgrüne / dunkelbraune Jacke
  • Gesicht: kurze dunkle Haare, kein Bart, keine Brille

Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung: Wer kann Angaben zum beschriebenen Schmuckabholer geben? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Niederbayern unter der Telefon-Nummer 0851/ 95110 an, sowie jede andere Polizeidienststelle.

Angehörige sollen handeln

Die Polizei spricht insbesondere für Angehörige folgende Ratschläge aus:

  • Informieren Sie sich als Angehöriger über die Betrugsform „Enkeltrick“
  • Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann.
  • Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden.
  • Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden.
  • Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt.
  • Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Pressemeldung der bayerischen Polizei vom 7.3.19: Enkeltrick Passau

Von Redaktion

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